Zu Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. VERTRAGSGRUNDLAGEN

1.1
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder abweichenden
Bedingungen des Kunden widersprechen wir, es sei denn, wir hatten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises oder einer
nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Wenn weitere schriftliche
Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden, gelten die vorliegenden
Bedingungen ergänzend nachrangig. Eine stillschweigende Annahme durch uns ist
ausgeschlossen.
1.2
Unsere Lieferungs- und Preisangebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages
zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.

2. PREISE

2.1
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne
jeden Abzug, zzgl. Kosten für Verpackung, Transport und sonstige
Nebenleistungen. Steuern, Zölle und Abgaben, die bei uns erhoben werden, sind
uns unverzüglich vom Kunden zu erstatten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung
zusätzlich gesondert ausgewiesen (z. Zt. 19%).
2.2
Ist unsere Lieferung oder Leistung vertragsmäßig später als 4 Monate nach
Abschluss des Vertrages zu erbringen, so sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt
der Lieferung eingetretenen Erhöhungen der Gestehungs- oder sonstiger Kosten
zusätzlich in Rechnung zu stellen.
2.3
Die Montage der Kaufsache oder sonstige zusätzliche Leistungen, die wir neben der
Lieferung / Leistung erbringen, werden –soweit nicht in der vertraglich vereinbarten
Vergütung enthalten – zu den Preisen unserer jeweils gültigen Preislisten
abgerechnet. Die Preislisten sind beigelegt.

3. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

3.1
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb des in der Rechnung genannten
Zahlungszeitraums / -zeitpunktes nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Der Kunde
kommt nach Ablauf des Zahlungszeitraums / -zeitpunktes auch ohne Mahnung in
Verzug. Teilrechnungen sind zulässig. Zahlungen sind in EUR zu leisten, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
3.2
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde EUR 10,00 zu bezahlen, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass Kosten für die Mahnung nicht oder
nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind. Ist der Kunde Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Mahnpauschale € 40,00.
Uns bleibt unbenommen, zusätzlich zu der Mahnpauschale einen höheren Verzugsschaden
geltend zu machen.
3.3
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen /
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen.
3.4
Lieferungen unter EUR 100,00 erfolgen je Bestellung per Nachnahme, wenn nichts
anderes vereinbart ist. Die Kosten einer Lieferung per Nachnahme gehen zu Lasten
des Kunden.
3.5
Eine Genehmigung zum Einzug fälliger Rechnungsbeträge durch uns per Lastschrift
gilt als erteilt, wenn die Kontonummer und das Kreditinstitut des Kunden auf dem
Auftrag vermerkt sind. Diese Genehmigung gilt auch für Folgeaufträge fort, und
zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem entweder auf einem Auftrag oder in einer
anderen Textform neue Zahlungsbedingungen vereinbart wurden oder zu dem
einem weiteren Einzug mittels Lastschrift von dem Kunden in
Textformwidersprochen wurde. Wir vereinbaren mit dem Kunden, dass wir von einer
Vorabankündigung der Belastung des Kontos des Kunden absehen können.
3.6
Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB),
so kann sich der Kunde auf ein Zurückbehaltungs- oder
Leistungsverweigerungsrecht gemäß §§ 273, 320 BGB nicht berufen, es sei denn,
die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
3.7
Zur Annahme von Wechseln oder Schecks sind wir nicht verpflichtet. Im Falle einer
Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt diese nur erfüllungshalber; die Kosten
der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

4. LIEFERUNG UND MONTAGE

4.1
Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist. Unsere Lieferzeitangaben sind nicht als Fixtermine zu verstehen. Die Lieferfrist
beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile
über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn
die Sendung innerhalb der Lieferfrist das Werk oder Lager von uns verlassen hat
oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Teillieferungen sind
zulässig.
4.2
Unvorhergesehene Ereignisse und/oder höhere Gewalt, die wir nicht zu vertreten
haben (z.B. Angebotsänderungen, Mehrungen und Nachträge, erhöhtes Betriebsaufkommen,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, auch solche die Zu- /
Unterlieferanten betreffen, behördliche Anordnungen, extreme Wetterbedingungen,
Verkehrsstörungen, Katastrophen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen etc.)
verlängern die Lieferfrist und Ausführungsfrist angemessen und zwar auch dann,
wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten. Dies gilt auch wenn ein beidseitig
vereinbartes Ausführungsende festgelegt wurde.
Das gleiche gilt, wenn behördliche und sonstige, für die Ausführung von Lieferungen
erforderliche Genehmigungen Dritter und Untertagen nicht rechtzeitig eingehen.
Wird die Lieferfrist durch solche Ereignisse um mehr als 4 Monate verlängert, haben
beide Parteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Sollte eines der obengenannten
Ereignisse eintreten sind vereinbarte Verzugspauschalen hinfällig.
4.3
Verzögert sich auf Wunsch des Kunden die Lieferung, so werden ihm ab dem
Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft die durch Lagerung entstehenden
Kosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der
Nachweis geringerer oder höherer Lagerkosten bleibt den Parteien unbenommen.

5. VERSAND

Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit
Absendung ab Werk bzw. ab Lagerort auf den Kunden über, auch dann, wenn wir
die Auslieferung und Entladung übernommen haben. Verzögert sich der Versand
durch Verschulden des Kunden, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, in dem ihm die Ware als versandbereit gemeldet wird.
Transportversicherung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6. ENTSORGUNG VON VERPACKUNGEN

Im Rahmen der uns aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten
nehmen wir unsere Verpackungen an unserem Geschäftssitz während der
Geschäftszeiten zurück. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen frei von
Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein.
Andernfalls sind wir berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden
Mehrkosten zu verlangen.

7. GESETZLICHE MÄNGELGEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

7.1
Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche verjähren gegenüber Kunden,
welche Unternehmer sind (§ 14 BGB), nach einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Vorstehende Abkürzung der Verjährung gilt nicht, soweit das
Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB oder in den
Fällen der zwingenden Haftung gemäß Ziffer 8.2 längere Fristen vorschreibt.
7.2
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen
wegen offensichtlicher Mängel sind uns innerhalb von 2 Wochen schriftlich
mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung
mitzuteilen. Bei Fristversäumnis sind diesbezügliche Gewährleistungsrechte
ausgeschlossen. Die Mängelgewährleistungsrechte des Kunden setzen außerdem
voraus, dass dieser den von ihm kraft Gesetz geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.3
Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Verarbeitungshinweisen,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden entstanden sind.
7.4
Im Mängelgewährleistungsfalle sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur ErsatzIieferung berechtigt.
7.5
Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange sich der Kunde mit
seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1
Sämtliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige
Kostenerstattung jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund (nachfolgend als
„Schadensersatzansprüche“ bezeichnet) sind – unbeschadet der Bestimmungen in
Ziff. 8.2 –ausgeschlossen.
8.2
Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 8.1 gilt nicht, falls ein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von uns oder von einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die Grundlage für den Schadensersatzanspruch
ist; falls ein schuldhaft von uns oder einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachter Schaden aufgrund der Verletzung des
Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die Grundlage für den
Schadensersatzanspruch ist sowie im Hinblick auf die insbesondere nach dem
deutschen Produkthaftungsgesetz gesetzlich zwingende Haftung und im Falle einer
Verletzung von Garantiezusagen durch uns; falls wir oder einer unser Vertreter,
Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen (wesentlich sind Vertragspflichten, welche den jeweiligen
Vertrag prägen, dessen ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglichen und auf
die der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf); in diesem letzten Fall
ist unsere Haftung jedoch auf die Höhe des Schadens begrenzt, welcher bei
Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch ist. Im Übrigen gelten, soweit
gemäß Ziffer 8.2 die Haftung nicht
ausgeschlossen ist, die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungshöhe.
8.3.
Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Kunden.
8.4
Wir weisen darauf hin, dass von Gesetzes wegen – insbesondere nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes – allein der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Hierunter fällt ebenfalls der betriebliche Brandschutz, welcher wiederum eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern umfasst.
8.5
Trotz sorgfältigster Gestaltung der Schulung „Brandschutzhelfer-Theorie“, welche bei ordnungsgemäßer Absolvierung die Vermittlung der erforderlichen theoretischen Kenntnisse an den Teilnehmer sicherstellt, ist die Geltendmachung von Schadenersatz oder sonstigen Regress-ansprüchen gegenüber uns ausgeschlossen. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Teilnehmer die Schulung nicht ordnungsgemäß, bspw. mit nicht mit voller Aufmerksamkeit, absolviert.
8.6
Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 2 gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie durch uns oder einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen. Auch bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den darauf zurückführenden Sach- und Vermögensschaden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder sonstige Dritte regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird für entgangenen Gewinn nicht gehaftet.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung einschließlich aller
Nebenforderungen unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware).
9.2
Der Kunde darf die Vorbehaltswaren weder verpfänden, noch zur Sicherheit
übereignen.
Von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, sind wir unverzüglich zu
unterrichten.
9.3
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum an den
Vorbehaltswaren bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen und sonstigen
Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
9.4
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren im ordentlichen Geschäftsverkehr wird
dem Kunden widerruflich gestattet. Dieses Recht erlischt im Falle des
Zahlungsverzugs. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(bspw. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Kunde einschließlich sämtlicher Nebenrechte
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Eine Verarbeitung oder
Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung mit beweglichen
Sachen, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-)Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig nach dem Verhältnis der
Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse auf uns
übergeht. Der
Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.
9.5
Bei einem etwaigen Rücktritt vom Vertrag steht uns die uneingeschränkte Befugnis
zu, die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder
anderweitig damit zu verfahren bzw. darüber zu verfügen und der Kunde ist
verpflichtet, diese herauszugeben.
9.6
Bis zu dem Zeitpunkt, an welchem das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den
Kunden übergeht, hat der Kunde die Vorbehaltsware als unser Treuhänder zu
halten und dafür zu sorgen, dass die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gelagert und
geschützt ist.

10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

10.1
Für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Erfüllungsort
unser jeweiliger Sitz.
10.2
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts
oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand nach
unserer Wahl entweder unser Sitz oder das nach den gesetzlichen Regelungen für
den Kunden zuständige Gericht, sofern und soweit das Gesetz nicht zwingend einen
abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorschreibt.
10.3
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht. Bei
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.4
Änderungen oder Ergänzungen sämtlicher vertraglichen Rechtsverhältnisse zum
Kunden einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Schriftform wird auch durch ein Faxschreiben oder eine elektronische Mitteilung
auch ohne qualifizierte elektronische Signatur gewahrt.

Stand: 01.04.2018